Pfarrgemeinderat
Weitere Mitglieder des Pfarrgemeinderates
Beratende Mitglieder des Pfarrgemeinderates
Frank Düttmann
für die Kitas
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates
- Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und dadurch dem Heils- und Weltauftrag der Kirche.
- Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken.
- Er soll insbesondere
- den Pfarrer beraten und in der Ausübung seines Amtes unterstützen;
- im Rahmen der diözesanen Pastoralplanung pastorale Richtlinien für die Gemeindearbeit aufstellen;
zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstandes Stellung nehmen; - die Arbeit der Organisationen und Gruppen anregen, fördern und aufeinander abstimmen;
- die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und erforderliche Einrichtungen schaffen;
- den Bischof vor der Neubesetzung der Pfarrstelle über die örtliche Situation unterrichten;
- die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.
Der PGR bildet nach Bedarf Sachausschüsse, die sich jeweils mit einem besonderen Arbeitsschwerpunkt befassen.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.